Erste Hilfe Ausbilder: Die Grundausbildung
Die Erste-Hilfe-Ausbilderausbildung
Erste Hilfe-Ausbilder sind für die Vermittlung von Kenntnissen im Bereich der Ersten Hilfe zuständig. Unsere Seminare konzentrieren sich auf praktische Übungen, Fallstudien und viele Tipps und Tricks, um selbstständig sehr gute Erste Hilfe Kurse geben zu können. Durch hochwertige Erste Hilfe Kurse können wir dann sicherstellen, dass die Hangriffe im Notfall sitzen und eine sehr gute Breitenausbildung gewährleistet werden kann.
Um eigenständig Erste Hilfe Kurse leiten zu können, benötigen Sie diese anerkannte Ausbildung von den ADAC gelbhilft-Profis. Wir sind von der DGUV/VBG (nach DGUV-G 304-001) und Behörden (nach FeV § 68) zertifiziert und anerkannt.
Die Ausbildung zum Erste Hilfe Ausbilder ist in drei Module gegliedert, die Sie chronologisch, aber flexibel belegen können.
Erste Hilfe Ausbilder - die Grundausbildung
Alle Informationen zusammengefasst
Voraussetzungen
- Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs mit mind. 9 UE
- Eine mind. 48 UE's dauernde Sanitätsausbildung mit erfolgreich absolvierter Prüfung bzw. Berufsabschluss
- Falls die Ausbildung älter als 3 Jahre ist benötigen wir einen Nachweis über eine aktuelle 16 UE-umfassende präklinische Fortbildung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Sprachniveau mind. B2; sehr gute Deutschkenntnisse
Dauer
- Die gesamte Ausbildung zum Erste Hilfe Ausbilder dauert 56 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Insgesamt 7 Tage.
- Modul A 1: 24 UE / 3 Tage: Pädagogik
- Modul A 2: 16 UE / 2 Tage: Lehrgangsbezogene Einweisung
- Modul A 3: 16 UE / 2 Tage: Abschlussseminar mit Prüfung
Anzahl Teilnehmer
Max.15 Teilnehmer
Kosten
Die Gesamtkosten des Kurses bei Teilnahme an allen drei Modulen betragen 820 € (umsatzsteuerfrei). Die einzelnen Module gliedern sich wie folgt auf:
- Modul A1: 300 €
- Modul A2: 260 €
- Modul A3: 260 €
Inhalt
Alle Inhalte sind auf das Thema „Erste Hilfe“ abgestimmt. Der Unterricht ist praxisbezogen, effizient und macht viel Spaß.
- Pädagogische Grundlagen
- Lernpsychologische Grundlagen
- Methodik und Didaktik
- Einsatz unterschiedlicher Medien und Unterrichtsformen
- Üben, Üben, Üben und selbst Ausprobieren
Zertifikat
Diese Schulung zum Erste Hilfe Ausbilder endet mit einer staatlich- und VBG-anerkannten praktischen Prüfung (Lehrprobe) und ist sowohl von der VBG (gem. DGUV-G 304-001) als auch durch die Behörden (gem. FeV § 68) anerkannt.
Fortbildung
Als Ausbilder für Erste Hilfe sind Sie verpflichtet, Ihren Lehrschein vor Ablauf der 3-Jahresfrist durch den Besuch einer Fortbildung (16 UE) zu verlängern. Um eine unserer spezifischen Fortbildungen zu buchen, klicken Sie hier.
Gut zu wissen
Für folgende Berufe entfällt die erforderliche Sanitätsausbildung, wenn mindestens 48 UE Notfallmedizinische Inhalte vermittelt wurden:
- Arzt (Human-/Zahnmediziner) mit Approbatiosurkunde; keine Veterinärmediziner
- Krankenschwester/Krankenpfleger bzw. Gesundheits-/Krankenschwester bzw. -pfleger
- Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger
- Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
- Intensivkrankenschwester/-pfleger
- Arzthelfer
- Med. Fachangestellter
- Rettungshelfer, -diensthelfer, -assistent, -sanitäter
- Notfallsanitäter
- Betriebssanitäter
- Physiotherapeuten nach Phys. Th-APrV (muss aus Nachweis ersichtlich sein)
- Masseure / med. Bademeister nach MB-APrV (muss aus Nachweis ersichtlich sein)
- OTA / ATA (Operationstechnischer und Anästhesietechnischer Assistent)
- Altenpfleger (mit einem Ausbildungsabschluss nach dem 01.01.2020; vor dem 01.01.2020 nur mit Nachweis von mind. 48 UE notfallmedizinischer Einheiten innerhalb der Ausbildung)
Hinweis:
Ärzte müssen das Modul 1 nicht belegen. Pädagogen mit abgeschlossenem Studium müssen Modul 1 und 3 nicht belegen. Grundsätzlich für alle gilt: Mindestens 200 UE (Unterrichtseinheiten) umfassende pädagogische Ausbildungen können für Modul 1 angerechnet werden. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Finanzielle Förderung:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildung bei uns mit Förderleistungen zu starten. ADAC gelbhilft ist einer der wenigen zugelassenen Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung § 178 SGB III i. V. m. der AZAV (vgl. Zertifikate). Somit kann diese Ausbildung mit Bildungsgutscheinen der Agenturen für Arbeit/Jobcenter gefördert werden. Die Ausbildung zum Erste Hilfe-Ausbilder nach DGUV kann als zertifizierte Maßnahme über den Bildungsgutschein gefördert werden. Wir beraten Sie gerne zu den unterschiedlichen Förderungen. Hier finden Sie den Weg zu uns.
Die häufigsten Fragen zum Thema
- bessere Bewerbungs- und Einsatzchancen am Arbeitsmarkt
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